ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

FÜR SÄMTLICHE VERTRAGSVERHÄLTNISSE

§ 1 Vertragsschluss
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse, bei denen HOME of ENERGY® (nachfolgend Auftragnehmer genannt) für Kunden (nachfolgend Auftraggeber genannt) tätig wird.
Der Auftrag muss schriftlich, per Telefax oder eMail an den Auftragnehmer bestätigt werden und wird anschließend in Bezug auf die terminliche Ausführung mittels einer schriftlichen Annahmeerklärung durch den Auftragnehmer endgültig bestätigt.
Für den Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Tätigkeiten sind im Einzelnen die Bestimmungen des jeweiligen Vertrages maßgebend. Sofern dort keine speziellen Regelungen getroffen worden sind, so wird eine Tätigkeit geschuldet, die den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung entspricht. Geschuldet wird in jedem Fall nur die vereinbarte oder übliche Tätigkeit, keinesfalls jedoch ein bestimmter Erfolg.
Fehlt es ausnahmsweise an einer konkreten Vergütungsabrede, so schuldet der Auftraggeber den Betrag, der marktüblich für die jeweilige Tätigkeit gezahlt wird.

Die Leistungen von HOME of ENERGY richten sich ausschliesslich an psychisch gesunde Menschen als Auftraggeber.

§ 2 Mitwirkung Dritter
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Pflichten eigenes Personal und/oder fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen hinzuzuziehen. Er ist berechtigt, Unteraufträge an Dritte zu vergeben und die von ihm gegenüber dem Auftraggeber zu erbringenden Leistungen ganz oder teilweise von Dritten ausführen und erbringen zu lassen.

§ 3 Schweigepflicht / Datenschutz
Der Auftragnehmer und seine Erfüllungsgehilfen sind verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung der vereinbarten Leistung zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer schriftlich von dieser Verpflichtung entbunden hat.
Die Verschwiegenheitsverpflichtung besteht nicht, soweit die Offenlegung bestimmter Tatsachen oder Sachverhalte zur Wahrnehmung berechtigter Interessen des Auftragnehmers erforderlich ist. Insbesondere ist der Auftragnehmer von der Verschwiegenheitsverpflichtung entbunden, soweit er nach den Versicherungsbedingungen seiner Haftpflichtversicherung zu Information und Mitwirkung gegenüber dem Versicherer oder Dritten verpflichtet ist.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Daten und Tatsachen sowie Sachverhalte, die den Auftraggeber betreffen, zu speichern und im Rahmen der Erfüllung des Vertrages zu verwenden und zu verwerten.
Der Auftraggeber erklärt sich bereit, in einer Referenzliste des Auftragnehmers, die an Dritte ausgehändigt werden darf, mit seiner Bezeichnung sowie Anschrift geführt zu werden.

§ 4 Urheberrechte
Der Auftragnehmer erstellt die Trainingsunterlagen sowie Unterlagen im Rahmen der Projektarbeit. Diese werden den Teilnehmern in Papierform oder in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Sämtliche Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte sowie das Copyright bezüglich der jeweiligen Schulungsunterlagen verbleiben bei dem Auftragnehmer. Diese Unterlagen sowie Teile davon dürfen nicht ohne vorherige Genehmigung des Auftragnehmers vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
Der Auftraggeber kann die Entwicklung eigenen geistigen Eigentums zu einem vereinbarten Stundensatz in Auftrag geben, z.B. die Erstellung von Handbüchern nach eigenen Spezifikationen. Nur in diesem vorbenannten Fall erhält der Auftraggeber die Rechte an den neuen Handbüchern und abgeleiteten Trainingsmaterialien, die im Rahmen des Auftrags vom Auftragnehmer zusammen mit dem Auftraggeber erstellt, übersetzt oder angepasst werden.

§ 5 Vertragsstrafe-Regelung
Sofern der Auftraggeber Schulungsunterlagen unter Verstoß gegen bestehende Schutzrechte des Auftragnehmers gebraucht, insbesondere bei unzulässiger Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte, ist der Auftraggeber verpflichtet, für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine verwirkte Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 Euro zu zahlen. Das Recht des Auftragnehmers, an Stelle der Vertragsstrafe einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt ausdrücklich vorbehalten.

§ 6 Außerordentliche und fristlose Kündigung
Jede der Vertragsparteien ist berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn die jeweils andere Seite bestehenden vertraglichen Pflichten trotz erfolgter Abmahnung innerhalb angemessener Nachfristsetzung nicht nachgekommen ist.
Der Auftragnehmer ist insbesondere zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn trotz erfolgter Mahnung mit angemessener Nachfristsetzung

  • der Auftraggeber eine fällige Vergütung des Auftragnehmers nicht bezahlt hat, oder
  • der Auftragnehmer die für die Erfüllung seines Vertrages notwendigen
    Informationen oder Unterlagen nicht erhalten hat.
    Als angemessen gilt in der Regel eine solche Nachfrist von zehn Kalendertagen. Einer Nachfristsetzung bedarf es nicht, wenn
  • der Vertragspartner die Erbringung seiner Leistungspflicht ernsthaft und endgültig verweigert hat, oder
  • die Erbringung der Mitwirkungshandlung des Vertragspartners aufgrund Zeitablaufes nutzlos geworden ist.

§ 7 Haftung
Die beauftragte Leistung wird vom Auftragnehmer nach den bestehenden aktuellen Erkenntnissen und dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technik sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Alle Informationen in Trainings, Coachings, Vorträgen und Empfehlungen sowie in allen Dokumentationen sind sorgfältig erwogen und geprüft. Für erteilte Empfehlungen und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse wird keine Haftung übernommen. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch das Fehlen der von ihm zugesicherten Eigenschaften entstanden ist, sowie für Schäden, die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung von Daten erfolgt auf Gefahr des Auftragnehmers. Die Haftung für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen nach dem vereinbarten Beratungsvertrag ist auf den jeweiligen Leistungsempfänger begrenzt.

§ 8 Zahlungsbedingungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung, angemessene Abschlagszahlungen für die von ihm erbrachten Leistungen zu verlangen. Als angemessen gilt ein Betrag, welcher dem Umfang der geleisteten Tätigkeit im Verhältnis zu der vertraglich geschuldeten gesamten Tätigkeit entspricht.
Der Auftraggeber begleicht die Rechnungen sofort und ohne Abzug unter Angabe der Rechnungsnummer auf das angegebene Konto des Auftragnehmers, sofern die Parteien individualvertraglich nichts anderes vereinbaren.
Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum auf dem Konto des Auftragnehmers eingegangen, ist dieser berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 10% p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Jegliche Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und zwar auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassers der Transaktion.
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Auftraggeber ist ausdrücklich nicht zu Skontoabzügen berechtigt.

§ 9 Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrecht / Aufrechnung
Der Auftragnehmer kann die Fortführung seiner Tätigkeit sowie die Herausgabe von Unterlagen, insbesondere von Schulungsunterlagen und Unterlagen seines Auftraggebers, verweigern, bis er wegen seiner fälligen Vergütungsansprüche befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Leistungsverweigerung und Zurückbehaltung nach den Umständen, insbesondere wegen drohender unverhältnismäßiger Nachteile zu Lasten des Auftraggebers, gegen Treu und Glauben verstoßen würde.
Der Auftraggeber ist nicht zur Geltendmachung eines Leistungsverweigerungs- bzw. Zurückbehaltungsrechtes berechtigt, dass nicht im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis steht, auf welches sich die Leistungsverweigerung bzw. Zurückbehaltung bezieht.
Eine Aufrechnung des Auftraggebers gegenüber Vergütungsansprüchen des Auftragnehmers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 10 Erfüllungsort / Ausstattung und Moderationstechnik
Erfüllungsort für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist der vereinbarte Ort der Tätigkeitserbringung. Fehlt es an einer Vereinbarung über diesen Ort, so ist Erfüllungsort ein vom Auftragnehmer bestimmter Ort im Großraum Düsseldorf.
Bei In-House-Veranstaltungen stellt der Auftraggeber Tagungsräume, Moderationskoffer, Beamer, Flipcharts sowie Verpflegung und Hotel für den Auftragnehmer zur Verfügung.
Bei anderen als In-House-Veranstaltungen, d.h. örtlich ausgelagerten Veranstaltungen, stellt der Auftraggeber zu seinen Lasten Tagungsräume, Moderationskoffer, Beamer, Flipcharts, Verpflegung und Hotel für die Teilnehmer und den Auftragnehmer zur Verfügung. Weiterhin trägt der Auftraggeber die Reisekosten und die Versicherung der Teilnehmer.
Bei Veranstaltungen, die für mehrere Vertragspartner zur Durchführung vorgesehen sind werden vom Auftragnehmer die Unterkunftsentgelte für die Tagungsräume, die Ausstattung sowie die Übernachtungskosten des Auftragnehmers getragen.

§ 11 Reisekosten
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Reisezeiten in den Stunden- bzw. Tagessätzen nicht enthalten und werden nach Aufwand berechnet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Reisezeiten und die nachfolgenden Reisekosten vollständig zu erstatten, sofern sie tatsächlich entstanden sind. Grundsätzlich hat der Auftragnehmer die freie Wahl des Beförderungsmittels, jedoch wird er jede Anstrengung unternehmen, um die Reisekosten zu minimieren.

  • Flugtickets und Flughafen-/Sicherheitsgebühren: Innerhalb Europas: Economy  Class, Interkontinental: Business Class.
  • PKW-Fahrtkosten: Pauschal mit 0,50€ pro gefahrenem Kilometer
  • Mietwagenkosten: Anmietung Mittelklassewagen, Kraftstoff und sonstige Auslagen
  • Taxikosten, Parkgebühren, ähnliche Aufwendungen (Vignetten, Maut)
  • Bahntickets zuzüglich Reservierungen: Innerhalb Europas: 1.Klasse
  • Übernachtungs- und Verpflegungskosten: Während Aufenthalt, An- und Abreise
  • Telefon- und Internetzugangskosten: Während Aufenthalt, An- und Abreise

Eine Einzelauflistung der Reisekosten liegt jeder Rechnung bei. Auf Anforderung werden die Belege zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
Reisezeiten werden auf Grundlage des vereinbarten Honorarsatzes berechnet.

§ 12 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages / Salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform, wobei die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses ebenfalls der Schriftform bedarf.
Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden sollten, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel der unwirksamen in rechtlich zulässiger Weise soweit wie möglich nahe kommt.

§ 13 Anzuwendendes Recht / Gerichtsstand / Verbindlicher Text
Für die Durchführung des Vertrages und die sich aus ihm im Einzelnen ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Düsseldorf, soweit dies zulässigerweise zwischen den Parteien vereinbart werden kann.

ERGÄNZUNG FÜR SCHULUNGSLEISTUNGEN / TRAINING

§ 1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Schulungsleistungen und Training gelten zusätzlich für alle Vertragsverhältnisse, bei denen HOME of ENERGY® (nachfolgend Auftragnehmer genannt) von Kunden (nachfolgend Auftraggeber genannt) mit der Durchführung von Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen jeder Art, insbesondere für Seminare, Trainings, In-House-Trainings und sonstige Schulungen beauftragt wird.

§ 2 Durchführung der Schulungsveranstaltungen
Schulungstermine sind, soweit zeitlich möglich, 2 Monate vor der Durchführung anzumelden und werden zeitnah vom Auftraggeber schriftlich bestätigt. Bei Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen bzw. Beauftragungen in der Reihenfolge ihres Eingangs bei dem Auftragnehmer berücksichtigt.
Der Inhalt der vom Auftragnehmer durchzuführenden Schulungen richtet sich nach den individualvertraglichen Vereinbarungen oder, falls derartige Vereinbarungen nicht bestehen, nach dem jeweiligen gedruckten Programminhalt. Der Auftragnehmer behält sich Änderungen der Schulungsinhalte vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern.
Die jeweilige Veranstaltung wird nach den bestehenden aktuellen Erkenntnissen und dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technik sorgfältig vorbereitet und durchgeführt.
Es besteht kein Anspruch auf vollständige oder teilweise Durchführung einer Schulungsveranstaltung durch einen bestimmten Dozenten oder an einem bestimmten Schulungsort.
Die Durchführung einer Schulungsveranstaltung am Ort des Auftraggebers (In- House-Training) oder an einem anderen vom Auftraggeber vorgegebenen Ort bedarf der ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung.
Eine Veranstaltung kann nicht auf mehrere Teilnehmer aufgeteilt werden. Es ist somit insbesondere nicht zulässig, dass mehrere Teilnehmer jeweils nur einen Teil einer Veranstaltung besuchen. Eine Teilbuchung mit Preisminderung ist nur zulässig, wenn dies im Programm ausdrücklich ausgewiesen wurde.
Eventuell anfallende Prüfungsgebühren oder Kosten für ursprünglich nicht vereinbarte Lehrmittel werden gesondert seitens des Auftragnehmers berechnet.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Diebstahl oder den Verlust der von den Teilnehmern zur Veranstaltung mitgebrachten Gegenstände.

§ 3 Rücktritt / Kündigung des Auftraggebers / Stornogebühren
a)
Für Veranstaltungen, die für mehrere Vertragspartner zur Durchführung vorgesehen und die somit nicht speziell für einen Auftraggeber zugeschnitten sind, insbesondere für Tagesseminare für eine Vielzahl von Anmeldern, gilt Folgendes:
Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Der Rücktritt vom Vertrag muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.
Erfolgt der Rücktritt innerhalb einer Frist von 60 Tagen bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der Auftraggeber zur Zahlung von 10% der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Erfolgt der Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt, so werden 100% der vereinbarten Vergütung fällig. Dies gilt auch im Falle des Nichterscheinens oder bei vorzeitigem Abbruch der Schulung durch den Auftraggeber. In allen Fällen des Rücktritts bleibt dem Auftraggeber das Recht vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in Höhe der jeweils zu zahlenden Vergütung bei dem Auftragnehmer nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.
b)
Bei Veranstaltungen, die für den Vertragspartner zur Durchführung vorgesehen sind, ist der Auftraggeber an den Vertrag gebunden. Dies gilt insbesondere für vereinbarte spezifische Firmenschulungen. Die Stornierung eines bestätigten Schulungstermins muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. In diesem Fall übernimmt der Auftraggeber unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung alle Stornogebühren bezüglich der Reisekosten.
Erfolgt der Rücktritt innerhalb einer Frist von 15 Tagen bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der Auftraggeber zur Zahlung von 50% der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Erfolgt der Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt, so werden 100% der vereinbarten Vergütung fällig.
Das Recht des Auftraggebers, sich nach bestehenden gesetzlichen Bestimmungen bei Vorliegen von Pflichtverletzungen seitens des Auftragnehmers vom Vertrag zu lösen bleibt hiervon unberührt. Insbesondere bleibt hiervon unberührt das Recht des Auftraggebers zur außerordentlichen Kündigung bei vorliegen eines wichtigen Grundes.

§ 4 Absage der Veranstaltung durch den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Schulungsveranstaltung, insbesondere auch eine vereinbarte spezifische Firmenschulung bei Vorliegen von Gründen, die er nicht zu vertreten hat, insbesondere bei Ausfall/Krankheit des Dozenten oder zu geringer Teilnehmerzahl, abzusagen. Eine zu geringe Teilnehmerzahl liegt in aller Regel dann vor, wenn die Veranstaltung von weniger als 50% der vom Auftragnehmer kalkulierten Teilnehmerzahl gebucht wurde. Die Benachrichtigung der Teilnehmer der Schulungsveranstaltung erfolgt in diesem Fall an die im Rahmen der Anmeldung angegebene Anschrift. Bereits gezahlte Vergütungen für die Veranstaltung werden in diesem Falle zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche seitens des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

ERGÄNZUNG FÜR BERATUNGSLEISTUNGEN / COACHING

§ 1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Beratungsleistungen und Coaching gelten zusätzlich für alle Vertragsverhältnisse, bei denen HOME of ENERGY® (nachfolgend Auftragnehmer genannt) als Berater, Geschäftsbesorger oder sonstiger Dienstleister für Kunden (nachfolgend Auftraggeber genannt) tätig wird. Dies umfasst neben der reinen Beratung im Weiteren auch das Coaching und die Projektarbeit.

§ 2 Vertragsdauer, ordentliche Kündigung
Sofern vertraglich keine speziellen Regelungen vereinbart worden sind, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Das Vertragsverhältnis kann dann von jeder Seite durch schriftliche Kündigungserklärung mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Unberührt hiervon bleibt das Recht jeder Seite, das Vertragsverhältnis außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen.
Wird das Vertragsverhältnis für eine bestimmt Zeit geschlossen, so ist eine ordentliche Kündigung vor dem jeweiligen Zeitablauf ausgeschlossen. Unberührt bleibt auch hier das Recht jeder der Vertragsparteien, das Vertragsverhältnis außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen.
Mindestens eintägige Beratungstermine sind, soweit zeitlich möglich, einen Monat vor der Durchführung anzumelden und werden zeitnah vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt.

§ 3 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Vertrages erforderlich ist. Der Auftraggeber hat insbesondere dem Auftragnehmer alle für die Ausführung des Vertrages notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Auftragnehmer eine angemessene Beurteilungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Vertrages von Bedeutung sein können.
Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beeinträchtigen könnte. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers nur mit dessen schriftlicher Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht aus dem Vertragsinhalt bereits eine Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.

§ 4 Stornogebühren
Die Stornierung eines bestätigten Beratungstermins muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. In diesem Fall übernimmt der Auftraggeber unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung alle Stornogebühren bezüglich der Reisekosten.
Der Auftraggeber verpflichtet sich bei der Stornierung von vereinbarten Terminen innerhalb einer Frist von 15 Tagen bis 8 Tage vor dem Beratungstermin zur Zahlung von 50% der vereinbarten Vergütung. Erfolgt die Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt, so werden 100% der vereinbarten Vergütung fällig.

§ 5 Vergütung bei vorzeitiger Beendigung des Auftrages/Vertrags
Endet der Vertrag vor seiner vollständigen Ausführung, so bestimmt sich der Vergütungsanspruch nach dem Umfang der entwickelten Tätigkeit. Der Auftragnehmer ist dann berechtigt, eine Vergütung zu verlangen, die dem Umfang der entwickelten Tätigkeit im Verhältnis zu dem vertraglich ursprünglich vorgesehenen Gesamtumfang der Tätigkeit entspricht.
Kündigt der Auftraggeber das Vertragsverhältnis außerordentlich aus wichtigem Grund, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Schadenersatz in Höhe von 25% der vertraglich geschuldeten und noch nicht abgerechneten Vergütung zu verlangen. Dem Auftraggeber wird nachgelassen, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung höherer Schadenersatzansprüche seitens des Auftragnehmers an Stelle des pauschalierten Schadenersatzanspruches bleibt unberührt.

§ 6 Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
Auf Anforderung des Auftraggebers hat der Auftragnehmer die Unterlagen des Auftraggebers spätestens nach Beendigung des Vertrages innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er dem Auftraggeber zurück gibt Abschriften oder Fotokopien für sich anfertigen.